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Neue EU-Verpackungsvorschriften: Was Unternehmen über die PPWR wissen müssen
Inhalt
Die Europäische Union führt einen neuen Rechtsrahmen ein, der verändern wird, wie Verpackungen gestaltet, hergestellt, verwendet und am Ende ihres Lebenszyklus behandelt werden.
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle – Verordnung (EU) 2025/40, bekannt als PPWR, trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle und führt unmittelbar geltende Vorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten ein.
Die Verordnung gilt für alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden – unabhängig von Material, Herkunft oder Branche. Ihre Anforderungen sind daher nicht nur für Verpackungshersteller relevant, sondern auch für Markeninhaber, Importeure, Händler, Einzelhändler, E-Commerce-Unternehmen und Unternehmen, die verpackte Produkte in die Europäische Union exportieren.
Was ist die PPWR?
Die PPWR soll Verpackungsabfälle reduzieren und den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten europäischen Wirtschaft unterstützen.
Im Rahmen der bisherigen Richtlinie setzten die einzelnen EU-Mitgliedstaaten die Verpackungsvorschriften durch nationale Rechtsvorschriften um. Dadurch entstanden Unterschiede bei den Anforderungen und Konformitätsverfahren in Europa. Als EU-Verordnung schafft die PPWR einen einheitlicheren Rahmen für Verpackungsgestaltung, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung, Kennzeichnung und Berichterstattung.
Obwohl die Verordnung grundsätzlich ab August 2026 gilt, werden viele ihrer wichtigsten Anforderungen an Gestaltung und Nachhaltigkeit schrittweise zwischen 2026 und 2040 eingeführt.
Was ändert sich für Unternehmen der Verpackungsbranche?
Verpackungen müssen recyclinggerecht gestaltet sein
Bis 2030 müssen Verpackungen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, festgelegte Anforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen. Ab 2035 muss außerdem nachgewiesen werden, dass sie in großem Maßstab recycelt werden.
Unternehmen sollten damit beginnen, ihre Verpackungsportfolios, Materialien, Komponenten, Beschichtungen und Klebstoffe zu überprüfen, um Strukturen zu identifizieren, die möglicherweise schwer zu sammeln, zu sortieren oder zu recyceln sind. Verpackungen, die die geltenden Anforderungen an die Recyclingfähigkeit nicht erfüllen, könnten künftig vom EU-Markt ausgeschlossen werden.
Ab 2030 müssen Verpackungen die Recyclingfähigkeitsstufe A, B oder C erreichen. Verpackungen mit einer Recyclingfähigkeit von weniger als 70 % gelten als technisch nicht recyclingfähig. Ab 2038 wird außerdem die Stufe C nicht mehr ausreichen; Verpackungen müssen dann grundsätzlich die Stufe A oder B erreichen.
Kunststoffverpackungen benötigen einen höheren Rezyklatanteil
Die PPWR führt verbindliche Zielvorgaben für den Anteil an Post-Consumer-Rezyklat in Kunststoffverpackungen ein.
Je nach Verpackungskategorie müssen Kunststoffverpackungen bis 2030 grundsätzlich zwischen 10 % und 35 % recyceltes Material enthalten. Bis 2040 steigen diese Zielvorgaben auf 25 % bis 65 %. Für PET-Getränkeflaschen gilt beispielsweise ein Zielwert von 30 % bis 2030.
Unternehmen, die Kunststoffverpackungen einsetzen, müssen daher die Materialverfügbarkeit prüfen, Lieferanten kontaktieren und sicherstellen, dass die Angaben zum Rezyklatanteil überprüfbar sind.
Unnötige Verpackungen müssen reduziert werden
Gewicht und Volumen von Verpackungen müssen minimiert werden, wobei wichtige Funktionen wie Produktschutz, Transport und Hygiene erhalten bleiben müssen.
Für Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel gilt künftig ein maximaler Leerraumanteil von 50 %. Füllmaterialien wie Luftpolsterfolie, Schaumstoff, Luftkissen und Papierschnitzel werden nach der Verordnung als Leerraum angerechnet. Die Anforderung soll ab 2030 oder drei Jahre nach der Verabschiedung der entsprechenden Berechnungsmethode gelten – je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
Für viele Unternehmen wird eine bedarfsgerechte Dimensionierung der Verpackung dadurch zu einem wichtigen Bestandteil der Produktentwicklung und Logistikplanung.
Neue Anforderungen an Wiederverwendung und Nachfüllung
Die PPWR fördert wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungen in Bereichen wie Getränke, Einzelhandel, E-Commerce und Gastgewerbe.
Betroffene Unternehmen müssen möglicherweise wiederverwendbare Verpackungsformate einführen, sich an Wiederverwendungssystemen beteiligen oder Nachfüllmöglichkeiten anbieten. Dies erfordert eine Koordination zwischen Verpackungsdesign, Sammlung, Reinigung, Transport und Rückführungslogistik.
Harmonisierte Kennzeichnungen und umfangreichere Dokumentation
Auf Verpackungen werden schrittweise harmonisierte EU-Kennzeichnungen eingeführt, die die Materialzusammensetzung angeben und Verbraucher bei der richtigen Entsorgung unterstützen.
Hersteller benötigen außerdem technische Unterlagen und eine EU-Konformitätserklärung, mit denen nachgewiesen wird, dass ihre Verpackungen die relevanten Anforderungen erfüllen. Importeure, Händler und Unternehmen, die verpackte Produkte auf dem Markt bereitstellen, müssen überprüfen, ob die erforderlichen Konformitätsinformationen vorliegen.
Beschränkungen für gefährliche Stoffe
Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen, die PFAS oberhalb der in der PPWR festgelegten Grenzwerte enthalten, nicht mehr auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
Die Beschränkung kann Papier, Karton, Kunststoffe, Beschichtungen, Druckfarben, Klebstoffe und andere Verpackungskomponenten betreffen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind. Unternehmen sollten daher vor dem Anwendungsdatum ihre Materialspezifikationen überprüfen und entsprechende Nachweise von ihren Lieferanten anfordern.
Wer muss sich vorbereiten?
Die PPWR kann jede Organisation betreffen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU-Markt bereitstellt, darunter:
- Verpackungshersteller und -verarbeiter
- Produkthersteller und Markeninhaber
- Importeure und Händler
- Einzelhändler und E-Commerce-Unternehmen
- Unternehmen der Lebensmittel-, Getränke- und Gastgewerbebranche
- Logistik- und Transportdienstleister
- Online-Marktplätze
- Unternehmen außerhalb der EU, die verpackte Waren nach Europa exportieren
Unternehmen sollten zunächst ihre Rolle im Rahmen der Verordnung bestimmen, da die Verantwortlichkeiten von Herstellern, Erzeugern, Importeuren und Händlern nicht identisch sind.
Wie EngView Ihr Unternehmen unterstützen kann
Die Vorbereitung auf die PPWR beginnt bereits im Verpackungsdesignprozess. EngView Package & Display Designer bietet Werkzeuge, mit denen Teams Verpackungen erstellen, bewerten und optimieren können, bevor sie in Produktion gehen.
Recyclingfähige Strukturen entwerfen und anpassen
EngView bietet Zugriff auf mehr als 2.500 sofort einsetzbare parametrische Verpackungsstandards, darunter ECMA- und FEFCO-Konstruktionen. Die Strukturen können in ihrer Größe verändert und an die Abmessungen, Materialien und Produktionsanforderungen eines Projekts angepasst werden.
Dies bietet Designern einen zuverlässigen Ausgangspunkt, wenn sie bestehende Verpackungen überprüfen oder Alternativen mit einfacheren und effizienteren Strukturen entwickeln.
Weniger Material verwenden
Der Layout Optimizer von EngView vergleicht unterschiedliche Bogenanordnungen, liefert Statistiken zur Verschnittfläche und bewertet Alternativen anhand ihrer Materialausnutzung.
Die neuesten Funktionen für Produktionsworkflows können außerdem Bogengrößen, Weiterverarbeitungsmaschinen, Wellpappenanlagen und verfügbare Rollenbreiten berücksichtigen. Dadurch können Hersteller effiziente Layouts auf Grundlage realer Produktionsbedingungen ermitteln.
Leerraum reduzieren
Designer können externe 3D-Produktmodelle importieren und innerhalb der Verpackung positionieren. In Kombination mit der parametrischen Größenanpassung können Teams Strukturen um das tatsächliche Produkt herum entwickeln, anstatt sich auf überdimensionierte Standardkartons zu verlassen.
Dies kann Projekte zur bedarfsgerechten Dimensionierung unterstützen und Unternehmen dabei helfen, auf die maximal zulässigen Leerraumanteile der PPWR hinzuarbeiten.
3D-Modelle vor der Herstellung von Mustern prüfen
EngView ermöglicht es Teams, Strukturdesigns, Grafiken, Materialien und Faltsequenzen in 3D darzustellen. Browserbasierte Modelle können vor der Herstellung physischer Muster zur Prüfung mit Kollegen und Kunden geteilt werden.
Diese Funktionen unterstützen die vier Bereiche, die in der PPWR-Kommunikation von EngView vorgestellt werden: recyclinggerechte Gestaltung, geringerer Materialeinsatz, Reduzierung von Leerraum und Begrenzung physischer Testmuster.
EngView kann die Designoptimierung und interne Vorbereitung unterstützen. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erfordert jedoch weiterhin geeignete Materialien, Prüfungen, Lieferanteninformationen und technische Dokumentation. Unternehmen sollten jedes Verpackungsformat anhand der endgültig anwendbaren PPWR-Kriterien und zukünftiger Durchführungsrechtsakte bewerten.